Impressum
Projet Negros e.V.
Schobüllerstr. 73
25813 Husum
Telefon 01751128997
Mail: [email protected]
www.projektnegros.com
Vorstand:
Michael Peikert, Vorsitzender
Thomas Oswald, stv. Vorsitzender
Vereinssatzung
Förderverein “Projekt Negros e.V.” Vereinssatzung
§ 1
Name und Sitz
Der Verein trägt den Namen Förderverein “Projekt Negros e.V.” mit Sitz in Husum. Er wird eingetragen in das Vereinsregister Nr. …. beim Vereinsregister des Amtsgerichts Flensburg.
§ 2
Zweck
Zweck des Vereins ist die Förderung, Bau- und Sanierung philippinischer Schulen und Kindergärten und der damit in Zusammenhang stehenden Sachgebiete, insbesondere die
- von Bildungsprojekten
- von Kindern und Jugendlichen für deren Grundausstattung zur Schulausbildung wie z.B. Bücher, Schuluniformen etc.
- Transporte zur Schule sowie schulischen Veranstaltungen
- Theoretische und praktische Bildungsmaßnahmen zur Pflege und Erhaltung der Umwelt als auch der Unterwasserwelt zur Verbesserung des Klimaschutzes.
- Durchführung gemeinsamer Reisen zu den Schul - und Umweltprojekten auf den Philippinen
- Vorführung von Filmen und Dias in deutschen Schulen und Bildungsträgern zur Förderung zukünftiger Schulpartnerschaften.
§ 3
Geschäftsjahr und Vereinsvermögen
Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. über das Vereinsvermögen muss zu Beginn eines jeden Jahres in einer ordentlichen Mitgliederversammlung Rechenschaft abgelegt werden. Die Kasse des Vereins ist 14 Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung durch zwei gewählte Kassenprüfer zu prüfen. Mitglieder können im Namen des Vereins keine finanziellen Verpflichtungen eingehen. Der Verein finanziert sich aus Beiträgen und Aufnahmegebühren der Mitglieder, ferner aus Spenden und Zuschüssen.
§ 4
Mitgliedschaft
Der Verein setzt sich zusammen aus:
1. Ehrenmitgliedern
2. ordentlichen Mitgliedern
3. jugendlichen Mitgliedern
4. passiven Mitgliedern.
zu 1.: Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag der Vorstandschaft durch Abstimmung in der Mitgliederversammlung ernannt. Ehrenmitglieder haben alle Rechte der ordentlichen Mitglieder. Sie sind von der Beitragszahlung befreit.
zu 2.: Ordentliche Mitglieder sind aktive Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
zu 3.:Jugendliche Mitglieder sind aktive Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
zu 4.: Passive Mitglieder sind Mitglieder, die sich im Verein nicht sportlich betätigen, aber die Interessen des Vereins fördern.
§ 5
Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft des ”Fördervereins “Projekt Negros e.V.” kann jeder Antragsteller mit gutem Ruf erwerben.
Aufnahmeverfahren:
- Die Aufnahme wird auf einheitlichem Formblatt bei der Geschäftsstelle des Vereines beantragt.
- Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
- Die Vorstandschaft entscheidet über das Aufnahmegesuch. Beschließt die Vorstandschaft die Aufnahme, so wird dieses dem Mitglied bekannt gegeben.
- Der Aufnahmebeschluss der Vorstandschaft ist davon abhängig, dass innerhalb von vier Wochen kein schriftlich begründeter Widerspruch seitens eines Mitgliedes eingegangen ist.
- Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig bei Eingang eines Widerspruches über die Aufnahme.
§ 6
Probezeit
Die Probezeit beträgt drei Monate. Innerhalb dieser Zeit kann jedes neu aufgenommene Mitglied ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus dem Verein austreten.
§ 7
Beginn der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bekanntgabe des Aufnahmebeschlusses und der schriftlichen Anerkenntnis der Satzung und der Geschäftsordnung.
2. Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft benötigten personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes per EDV für den Verein erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Dabei handelt es sich um folgende Angaben: Name, Anschrift, Telefon, Email-Adresse, Geburtsdatum, Mitgliedsnummer und Bankverbindung. Ohne dieses Einverständnis kann eine Mitgliedschaft nicht begründet werden.
4. Die überlassenen personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich für Vereinszwecke verwendet werden. Hierzu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung, die Durchführung geförderter Maßnamen, die Veröffentlichung in der Vereinszeitung. Eine anderweitige Verarbeitung oder Nutzung (z.B. Übermittlung an Dritte) ist nicht zulässig.
§ 8
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird beendet durch:
1. Freiwilligen Austritt. Dieser kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand spätestens 6 Wochen vor einem Quartalsende eingereicht werden. Das Mitglied hat bis zu seinem endgültigen Austritt die Mitgliedsbeiträge zu bezahlen.
2. Ein Mitglied kann durch Mehrheitsbeschluss der Vorstandschaft von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden, wenn es mit seinen Beitragszahlungen drei Monate im Rückstand ist und nach dreimaliger Mahnung seiner Zahlungspflicht nicht nachgekommen ist. Der Ausschluss ist dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Die Pflicht, die rückständigen Beiträge zu entrichten, wird hiervon nicht berührt.
3. Ein Mitglied kann bei groben Verstößen gegen die Vereinsinteressen durch Mehrheitsbeschluss der Vorstandschaft aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder schriftlich vor der Vorstandschaft zu rechtfertigen.
4. Der Ausschließungsbeschluss ist dem Mitglied mittels Einschreiben mitzuteilen. Gegen diesen Beschluss steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Frist beträgt einen Monat nach Erhalt des Beschlusses. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig.
5. Der Tod des Mitgliedes bewirkt sein sofortiges Ausscheiden.
§ 9
Beiträge und Aufnahmegebühren
1. Die Beiträge und Aufnahmegebühren werden in einer ordentlichen Mitgliederversammlung mit 2/3 Stimmenmehrheit aller anwesenden Mitglieder festgelegt. Die Höhe der Beiträge und Aufnahmegebühren ist in der Geschäftsordnung festgehalten.
2. Die Vorstandschaft ist berechtigt, in besonderen Härtefällen die Aufnahmegebühr zu stunden oder Ratenzahlung zu bewilligen
3. Die Vorstandschaft ist berechtigt, in besonderen Härtefällen den Beitrag zu stunden oder teilweise zu erlassen.
4. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Quartal, welches auf das Datum des Aufnahmegesuches folgt. Die Zahlungspflicht endet mit der rechtskräftigen Beendigung der Mitgliedschaft.
5. Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich als SEPA-Basislastschrift eingezogen. Auf Antrag eines Mitglieds entscheidet der Vorstand im Einzelfall über eine Ausnahme.
§ 10
Der Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden. Diese vertreten den Verein gem. § 26 (2) BGB.
§ 11
Die Vorstandschaft
1. Die Vorstandschaft besteht aus dem Vorstand, dem Kassenwart, dem Schriftführer und 2 Beisitzern. Sie wird von der Mitgliederversammlung auf unbefristete Zeit berufen und sie bleibt bis zur Wahl der neuen Vorstandschaft im Amt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Vereinigung mehrerer Ämter auf ein Mitglied ist möglich. Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter ist hiervon ausgeschlossen.
2. Die Vorstandschaft fasst ihre Beschlüsse in Sitzungen, die vom ersten oder zweiten Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung einberufen werden. Die Vorstandschaft ist beschlussfähig, wenn fünf Vorstandschaftmitglieder anwesend sind. Sie fasst alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des ersten Vorsitzenden.
3.Die Vorstandschaftssitzungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder ein Mitglied der Vorstandschaft dieses unter Angabe der Gründe und des Zweckes vom ersten oder zweiten Vorsitzenden schriftlich verlangt.
§ 12
Mitgliederversammlung und Beschlussfähigkeit
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet in der Regel im Januar/Februar eines jeden Jahres öffentlich statt.
2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Beschluss der Vorstandschaft oder unter Angabe des Gegenstandes und des Grundes von einem 1/3 stimmberechtigter Mitglieder einzuberufen.
3. Die Mitgliederversammlung ist schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Vor-Einladung hat unter Einhaltung einer Frist von fünf Wochen zu erfolgen. Anträge sind spätestens drei Wochen vor der Versammlung schriftlich bei der Vorstandschaft einzureichen. Die letztendliche Einladung hat unter Angabe sämtlicher Anträge zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung zu erfolgen. Verspätete Anträge können in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn mind. 2/3 der anwesenden Mitglieder der Dringlichkeit zustimmen.
4. Bei Anwesenheit von mindestens zwei Vorstandschaftsmitgliedern und unabhängig von der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder ist die Versammlung beschlussfähig.
5. Die Mitglieder fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich festzuhalten und von dem Schriftführer zu unterzeichnen.
6. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung kann die Öffentlichkeit, bei besonderem Grund, zu bestimmten Tagesordnungspunkten ausgeschlossen werden.
§ 13
Wahlrecht
1. Wahlberechtigt in der Vollversammlung sind alle Mitglieder gem. § 4 außer den passiven Mitgliedern.
§ 14
Satzungsänderung und Auflösung
1. Satzungsänderungen bzw. Erweiterungen oder Ergänzungen können nur in einer Mitgliederversammlung mit Genehmigung von ¾ Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
2. Die Ausfertigung der Satzungsänderung erfolgt durch Unterschrift des Vorstandes.
3. Alle Änderungen müssen den Mitgliedern schriftlich bekannt gegeben werden.
4. Die Auflösung des ”Fördervereins “Projekt Negros e.V.” kann nur mit Zustimmung von ¾ Mehrheit aller Mitglieder vorgenommen werden.
5. Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks ist das Vereinsvermögen der DGzRS oder einer anderen gemeinnützigen Einrichtung zuzuführen.
§ 15
Allgemeine Bestimmungen
1. Der Förderverein “Projekt Negros e.V.” verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
2. Der Verein darf keinen Gewinn anstreben.
3. Die Mitglieder der Vereinsorgane nehmen ihre Aufgaben grundsätzlich ehrenamtlich wahr. Vorstandsaufgaben können im Rahmen der haushaltrechtlichen Möglichkeiten durch Beschluss der Mitgliederversammlung entgeldlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden.
4. Zur Erledigung von Geschäftsführungsaufgaben und zur Führung der Geschäftsstelle ist der Vorstand ermächtigt, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten hauptberuflich Beschäftigte anzustellen.
5. Die Mitglieder und Mitarbeiter haben einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen nachweislich durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto und Telefon.
6. Über Aufwandsentschädigungen entscheidet die Vorstandschaft auf Antrag.
7. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
8. Der Förderverein “Projekt Negros e.V.” lehnt Bestrebungen und Bindungen parteipolitischer, konfessioneller, rassischer und wirtschaftlicher Art für seine Arbeit ab.
§ 16
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Vereins.
Husum, den 06 März 2021
Michael Peikert
(1. Vorsitzender)
Thomas Oswald
(2. Vorsitzender)
Petra Mandel
(Schriftführer)